In der Höhe des Kaufpreises liegt häufig ein Grund für Differenzen zwischen dem Altinhaber und dem Unternehmensnachfolger.
Das Ertragswertverfahren ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen anwendbar.
Die DCF-Methode ist eine Variante des Ertragswertverfahrens. Sie eignet sich vor allem für die Bewertung börsennotierter Gesellschaften.
Die Mittelwertmethode dient nur zur Vorbereitung einer Bewertung.
Der Substanzwert sollte lediglich als ein Hilfswert angesehen werden. Beim Substanzwert handelt es sich um den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte, einschließlich der stillen Reserven.
Beim Firmenwert oder Good Will handelt es sich um den ideellen Wert des Unternehmens.
Beim Stuttgarter Verfahren handelt es sich um ein Rechenschema, das es der Finanzverwaltung erlaubt, ohne größeren Aufwand einen Wert für eine Kapitalgesellschaft, die nicht börsennotiert ist, zu ermitteln.
Der Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer hat in seinem Bericht "Zur Bewertung von Anwaltskanzleien" (BRAK-Mitteilungen, 5/2004, S. 222 ff.) Entscheidungsmerkmale für die Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgestellt.
Für die Bewertung und Kaufpreisfindung von Planungsbüros sollten vier Wertermittlungsverfahren herangezogen werden.
Die Auslastungs-, Ertrags- und Aufwandsprognosen sollten auf fundierten Erfah-rungswerten sowie auf einer realistischen Einschätzung der weiteren Entwicklungs-möglichkeiten eines Betriebes beruhen.
Die Grundlage für angemessene und damit realistische Miet- und Pachtzinsen für einen gastgewerblichen Betrieb bildet ausschließlich die Ertragskraft des Betriebes.