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Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien

Der Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer hat in seinem Bericht "Zur Bewertung von Anwaltskanzleien" (BRAK-Mitteilungen, 5/2004, S. 222 ff.) Entscheidungsmerkmale für die Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgestellt.

Damit soll Anwältinnen und Anwälten Hilfestellung für Verkauf oder Erwerb einer Kanzlei, für Eintritt in eine Sozietät, Ausscheiden aus einer Sozietät oder Auflösung einer Sozietät sowie für den Zugewinnausgleich oder für den Erbfall gegeben werden.

Darüber hinaus wird eine Entscheidungshilfe für eine gleichmäßige Beurteilung der Angemessenheit bei der Prüfung eines Kanzleiübernahmevertrages und für die gutachterliche Tätigkeit geboten.

Wichtige Hinweise zum Kanzleikauf finden Sie in der Checkliste Kanzleikauf.