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Ertragswertmethode

Das Ertragswertverfahren ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen anwendbar. Durch langjährige Anwendung bei der Bewertung von Unternehmen ist dieses Verfahren auch durch die Rechtsprechung anerkannt.

Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft?

Wer ein Unternehmen kauft, investiert eine hohe Summe Geld in der Hoffnung, dass sich diese Investition auch lohnt und das Unternehmen entsprechend hohe Gewinne erzielt. Alternativ könnte man auch überlegen, das Geld in gut verzinsten Wertpapieren anzulegen.
Wie ein Wertpapier muss daher auch der investierte Kaufpreis genügend Zinsen in Form des zukünftig erwirtschafteten Gewinns abwerfen. Die Kernfrage ist daher: Wie hoch darf der Kaufpreis sein, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung darstellt? Entscheidend ist also die zukünftige Ertragskraft (i.d.R. für die folgenden fünf Jahre) einer Unternehmung, damit der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus dem Kauf der Unternehmung finanzieren kann.

Der Ertragswert setzt sich zusammen

  • aus den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden fünf Jahre und
  • dem so genannten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden.

Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre und wird - vereinfacht - folgendermaßen berechnet:

Berechnung des durchschnittlichen Betriebsergebnisses

Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre
minus kalkulatorischer Unternehmerlohn
minus außerordentliche Erträge (Zuschüsse, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben)
plus außerordentliche Aufwendungen (Sonderabschreibungen, Spenden)
= Durchschnittliches Betriebsergebnis

Die geschätzten zukünftigen Erträge werden dann mit dem Kapitalisierungszinsfuß abgezinst. Hierbei handelt es sich um einen Zinssatz für risikolose Kapitalanlagen, wie beispielsweise deutsche Bundesanleihen plus einem Aufschlag für das Unternehmerrisiko. In der Rechtssprechung schwanken die Zinssätze zwischen fünf und zwölf Prozent. Im konkreten Fall hängt die Höhe von der jeweiligen Risikobeurteilung, der Annahme über künftige Geldentwertung und Refinanzierungsmöglichkeiten des Käufers ab. Die Höhe des so genannten Risikozuschlags wirkt sich dabei erheblich auf die Höhe des Unternehmenswertes aus (siehe Beispiel 3 unten).
Informationen und Hilfestellung hierzu bieten Wirtschaftsprüfer.

Finanzierungsstruktur in Bewertung einbeziehen
Die Finanzierungsstruktur des Unternehmens wird nur indirekt in die Bewertung des Unternehmens einbezogen. Im Prinzip spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen vollständig mit Eigenkapital finanziert ist oder ausschließlich durch Bankkredite. Die Finanzierungsstruktur spiegelt sich allerdings bei der Ermittlung des zukünftig zu erzielenden Überschusses wider, da die entsprechenden Zinsaufwendungen für Fremdkapital das Ergebnis mindern. Außerdem wird ein Bewerter ein höheres Risiko bei steigender Fremdfinanzierung annehmen und damit den Risikozuschlag auf den Kapitalisierungszinssatz erhöhen.

Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens müssen u.a. folgende Fragen geklärt werden:

  1. Wie hoch sind die finanziellen Überschüsse (Cash-Flow) des Unternehmens?
  2. Wie lassen sich die künftigen finanziellen Überschüsse ermitteln?
  3. Wie hoch sollte der Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere der Risikozuschlag sein?
  4. Welche subjektiven Wertvorstellungen (Image des Unternehmens, Qualifikation des Personals usw.) sollten berücksichtigt werden?

Hilfestellung hierzu bieten die Betriebsberater der Kammern sowie Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.