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Due Diligence im Einzelhandel

Eine erfolgreiche Unternehmensübernahme basiert auf einer zielgerichteten Analyse des Unternehmens. Diese Analyse sollte im Idealfall alle, das Unternehmen in irgendeiner Form beeinflussende Faktoren berücksichtigen.

Bedeutung einer Due Diligence

Im Rahmen einer Due Diligence werden relevante Informationen gesammelt durch Betriebsbegehungen, Gespräche und Sichtung der vorhandenen Dokumente. Neben den betriebswirtschaftlichen sind juristische, steuerliche oder auch kulturelle Faktoren zu beachten. Gerade die kulturelle Due Diligence, die das Feld der Unternehmensmentalität umfasst ist dann von Bedeutung, wenn ein bestehendes Unternehmen ein zweites übernimmt und somit zwei Unternehmenskulturen zu verschmelzen sind.

Der Begriff Due Diligence ist nicht eindeutig definiert. Sinngemäß übersetzt bedeutet Due Diligence soviel wie "der Sorgfalt entsprechend". Häufig wird der deutsche Begriff "Angebotsprüfung" synonym verwendet. Ziel einer Due Diligence ist es, möglichst viele Informationen über das betreffende Unternehmen zu sammeln und diese auch im Hinblick auf die geforderten Konditionen zu würdigen. Die Werte und Chancen des Unternehmens werden zumeist von den derzeitigen Eigentümern angeführt und sind demzufolge auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus gilt es aber vor allem Risiken zu identifizieren.

Checkliste für Handelsbetriebe

Die nebenstehende Checkliste ist auf Handelsbetriebe ausgerichtet und konzentriert sich zudem auf wesentliche Aspekte, womit kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.

Der Umfang der Angebotsprüfung wird maßgeblich von der beabsichtigten Übertragungsform bestimmt. Beim so genannten Asset-Deal (assets, engl. = Aktiva) werden "lediglich" alle Vermögensgegenstände (Betriebsausstattung, Warenvorräte, Rechte) übertragen - bestimmte Positionen sind explizit auszuschließen oder werden grundsätzlich nicht übertragen, wie z. B. die Bankverbindlichkeiten. Beim Share-Deal (share, eng. = Anteil), der nur bei Kapitalgesellschaften vollzogen werden kann, werden die Gesellschaftsanteile und somit zwingend das gesamte Unternehmen mit allen Verbindlichkeiten übertragen. Wenngleich hier eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten ist, wird deutlich, dass der Prüfungsumfang beim Share-Deal deutlich größer ist.

In der neben stehenden Checkliste werden für jeden Bereich der Due Diligence die zusammenzutragenden Dokumente bzw. Informationen aufgeführt. Hierzu werden parallel die jeweiligen Aspekte genannt, die mit Hilfe des zur Verfügung stehenden Materials zu prüfen sind.

Quelle: Karsten Burbach, BBE-Unternehmensberatung GmbH

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