Due Diligence
Der Fremdnachfolger muss sich ein genaues Bild über die Stellung des Unternehmens im Markt, seinen Marktanteil, die Bedeutung der Wettbewerber sowie alle anderen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse machen können. Zu diesem Zweck wird in der Regel von einem Team fachkundiger Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater ein so genannter Due Diligence durchgeführt. Diese Form der Bestandsaufnahme aller relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten dient aber auch der Aufdeckung der im Unternehmen enthaltenen Risiken.
Allerdings ist eine solche Überprüfung je nach Unternehmensgröße mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Due Diligence wird daher häufig in der Praxis nur beim Kauf eines fremden Unternehmens durchgeführt.
Was heißt eigentlich Due Diligence?
Der Begriff "Due Diligence" kann mit "angemessene bzw. erforderliche Sorgfalt" oder "sorgsame Erfüllung" sowie "der Sorgfalt entsprechend" übersetzt werden, gleichwohl diese Übersetzungen wenig Aufschluss über die Inhalte einer Due Diligence geben. Anhand der nebenstehenden Checklisten erhalten sie daher einen Überblick, welche Fragen im Rahmen einer Due Diligence, insbesondere für kleinere Unternehmen relevant sind. Die Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte beachten Sie auch die Checklisten für eine Due Diligence im Handwerk und im Einzelhandel.



Due Diligence allgemein