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Schrittweise Übertragung

Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Geht das Unternehmen auf einen Mitarbeiter oder ein Familienmitglied über, erfolgt die Übergabe des Unternehmens meist im Rahmen einer schrittweisen Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Diese Form der Übertragung bietet allen Beteiligten die Chance zu prüfen, ob die Nachfolgerin oder der Nachfolger über die erforderliche Qualifikation zur Unternehmensführung verfügt. Die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung ist innerhalb der Familie der klassische Weg einer Unternehmensübertragung. Sie kann entweder im Rahmen einer Schenkung oder eines Verkaufs durchgeführt werden.

Prüfen: Rechtsform

Im Rahmen einer schrittweisen Übertragung sollte überprüft werden, ob eine Änderung der Rechtsform notwendig ist.

Für eine schrittweise Übertragung auf den Nachfolger sind die Kommanditgesellschaft (KG), und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besonders geeignet, da sie eine Haftungsbeschränkung des neu eintretenden Gesellschafters ermöglichen und unproblematisch errichtet werden können . Auf jeden Fall sollte der Gesellschaftsvertrag eine Klausel enthalten, die Regelungen für den Todesfall von Gesellschaftern berücksichtigt.