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Notfallplanung

Vermeiden Sie, dass Ihr Unternehmen führungslos ist, wenn Sie für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen sollten. Durch eine gewissenhafte Nachfolgeregelung sichern Sie den Bestand des Unternehmens und seine Arbeitsplätze.

Mit einer vorausschauenden Planung verschaffen Sie sich auch bei Ihren Beratern und Geldgebern Pluspunkte: Die frühzeitige Regelung der Nachfolge verbessert das qualitative Rating, das von den Banken und Sparkassen für eine Kreditvergabe zugrunde gelegt wird (BASEL II). Die Qualität der Nachfolgeregelung steht damit neben Eigenkapitalquote und Cashflow. Dies hat Auswirkungen auf die Kapitalbeschaffung sowohl für den laufenden Betrieb als auch für die Übergabe.

Klären Sie folgende Fragen:

  • Wer kann im Notfall kurzfristig die Geschäftsführung übernehmen?
  • Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?
  • Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschaftervertrag beinhalten (z.B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft jeweils allein nach außen vertreten)?
  • Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z.B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung, Unterhaltsleistungen)?
  • Liegen dem "Ersatzmann", dem/der Ehepartner/-in oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor?


"Notfall-Koffer" packen

Ihr Notfallkoffer sollte alles enthalten, was für die Fortführung der Geschäftsführung entscheidend ist. Dazu gehören u.a.

Vollmachten und Geschäftsunterlagen:

  • private Vollmachten (privates Vermögen, Patientenverfügung usw.)
  • geschäftliche Vollmachten (Handlungsvollmachten wie z.B. Prokura)
  • Vollmachten über den Tod hinaus (z.B. Regelungen des Testaments usw.).
  • Grundbuchauszüge

Vertretungsplan - Wer wird Sie im Notfall vertreten?

  • ein kompetenter und führungserfahrener Mitarbeiter
  • ein Geschäftspartner
  • ein Familienangehöriger

Wichtige Adressen

  • Familienangehörige
  • Berater
  • Kooperationspartner

Passwörter und Schlüssel

  • Konto-/Tresorzugang
  • PC-Zugang
  • Zweitschlüssel

Hinterlegen Sie Unterlagen und Schlüssel bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Informieren Sie Ihren Stellvertreter und die Person(en) Ihres Vertrauens über Existenz und Verwahrungsort Ihres "Nofallkoffers". Mindestens einmal im Jahr sollten die Unterlagen auf Aktualität hin überprüft werden.