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Vom Inhaber zum Berater

Für einen begrenzten Zeitraum kann es durchaus sinnvoll sein dem Nachfolger als Berater zu Verfügung zu stehen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sich Nachfolger und Berater jederzeit unbürokratisch trennen zu können. Die Ausgestaltung der Beratungstätigkeit sollten Sie auf alle Fälle mit Ihrem Steuerberater besprechen, um eventuelle Vergünstigungen nicht zu verlieren.

Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Beratervertrag und klären Sie darin u.a. folgende Fragen:

  • Welchen Zuständigkeitsbereich hat der Berater (kaufmännischer, technischer Bereich)?
  • In welchen Bereichen ist der Berater allein verantwortlich und auf eigenes Risiko tätig (Beispiel: technische Endabnahmen)?
  • Wie hoch ist die Beratervergütung und wann ist sie fällig?
  • Gibt es Zusatzhonorare für besondere Leistungen?
  • Wenn ja, wie hoch sind diese?
  • Werden eventuelle Auslagen, die dem Berater entstehen, durch das Unternehmen ersetzt?
  • Wird die Höhe der Vergütung nach einem festgelegten Zeitraum überprüft?
  • Wird ein externer Gutachter einbezogen, falls keine Einigung zur Vergütungshöhe zustande kommt?
  • Wie lange wird die Beratungstätigkeit dauern?
  • Welche Kündigungsfrist wird vereinbart?
  • In welchen Fällen können beide Parteien fristlos kündigen?
  • Ist vereinbart, dass über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten nach außen hin Stillschweigen herrscht?
  • Darf der Berater auch in anderen Unternehmen tätig sein?