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Verkauf einer Kapitalgesellschaft

Durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsgewinn, für den er Einkommensteuer abführen muss.

Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen berechnet:

Erlös
minus Veräußerungskosten (z.B. Notar)
minus Anschaffungskosten der veräußerten Anteile
= Veräußerungsgewinn

Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften gilt für den Veräußerer das Teileinkünfteverfahren, wenn seine Beteiligung mindestens ein Prozent des Stammkapitals beträgt. Bei einer geringeren Beteiligung wird i. d. R. Abgeltungssteuer einbehalten.

Nähere Informationen hierzu bietet Ihr Steuerberater.