Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen berechnet:
| Erlös | |
| minus | Veräußerungskosten (z.B. Notar) |
| minus | Anschaffungskosten der veräußerten Anteile |
| = | Veräußerungsgewinn |
Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften gilt für den Veräußerer das Teileinkünfteverfahren, wenn seine Beteiligung mindestens ein Prozent des Stammkapitals beträgt. Bei einer geringeren Beteiligung wird i. d. R. Abgeltungssteuer einbehalten.
Nähere Informationen hierzu bietet Ihr Steuerberater.



Verkauf Kapitalgesellschaft