Welche Steuern zahlt der Verkäufer?
Durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsgewinn, für den er Einkommensteuer abführen muss. Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen berechnet:
| Erlös | |
| minus | Veräußerungskosten (z.B. Notar) |
| minus | Anschaffungskosten der veräußerten Anteile |
| = | Veräußerungsgewinn |
Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften gilt für den Veräußerer das Halbeinkünfteverfahren, insoweit ist er begünstigt. Nähere Informationen hierzu bietet Ihr Steuerberater.



Verkauf Kapitalgesellschaft