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Verkauf Einzelunternehmen

Welche Steuern zahlt der Verkäufer?

Durch den Verkauf erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsgewinn, für den er Einkommensteuer abführen muss. Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen berechnet:

Berechnung des Veräußerungsgewinns

Erlös
minus Veräußerungskosten (z.B. Notar)
minus Buchwert der veräußerten Wirtschaftsgüter
= Veräußerungsgewinn

Der Buchwert ergibt sich, wenn z.B. Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen o.ä. über mehrere Jahre abgeschrieben wurden. Sie haben steuerlich gesehen dann nur noch einen geringen Wert, obwohl der Marktwert durchaus höher sein kann.

Eine Übertragung gegen einen angemessenen Kaufpreis ist in der Regel mit der Auflösung von stillen Reserven verbunden. Je nach Umfang der aufgedeckten stillen Reserven ist daher mit der Veräußerung eine hohe Einkommensteuerbelastung verbunden.

Gut zu wissen:

Bei der Veräußerung können eventuell Freibeträge in Anspruch genommen werden. Insbesondere steht dem Senior 56 % des durchschnittlichen Steuersatz - jedenfalls einmal im Leben - zur Verfügung, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungs-rechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist und der Veräußerungsgewinn nicht mehr als 5 Mio. Euro beträgt. Außerdem gibt es die Fünftel-Regelung, bei der der Veräußerungsgewinn rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Beide Alternativen werden von Amts wegen geprüft und die günstigste gewählt. Genauere Informationen hierzu bietet Ihr Steuerberater.

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