Themen und Texte

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Für:
Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen und/oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung

Gründung:

AG ohne Börsennotierung. Anleger sind i.d.R. Mitarbeiter, Kunden oder Nachfolger. Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein. Vorstand hat Entscheidungsbefugnis. Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis. Notarielle Satzung. Eintragung ins Handelsregister. Grundkapital: 50.000 Euro

Haftung:

Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

Übertragung:

Jederzeit Übertragung formlos möglich. Wenn verbrieft, dann nach dem Wertpapierrecht. Bei vinkulierten Namensaktien: Übertragung nur mit Zustimmung der AG.

Haftung nach Übertragung:

Keine Haftung nach Übertragung. Nachhaftung bei Sachgründung, wenn Bewertung der eingelegten Sachen unter den Nominalwert der Aktie sinkt.