Gründung:
AG ohne Börsennotierung. Anleger sind i.d.R. Mitarbeiter, Kunden oder Nachfolger. Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein. Vorstand hat Entscheidungsbefugnis. Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis. Notarielle Satzung. Eintragung ins Handelsregister. Grundkapital: 50.000 Euro
Haftung:
Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Übertragung:
Jederzeit Übertragung formlos möglich. Wenn verbrieft, dann nach dem Wertpapierrecht. Bei vinkulierten Namensaktien: Übertragung nur mit Zustimmung der AG.
Haftung nach Übertragung:
Keine Haftung nach Übertragung. Nachhaftung bei Sachgründung, wenn Bewertung der eingelegten Sachen unter den Nominalwert der Aktie sinkt.



Recht