Rechtsformwechsel
Für den Fall, dass Nachfolger und Übergeber beispielsweise eine gemeinsame Übergangsphase planen, kann es sinnvoll sein, das Unternehmen von einem Einzelunternehmen in eine GmbH, KG oder Personengesellschaft umzuwandeln.
Möchte der Nachfolger die Haftung beschränken, bietet sich die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Ein-Personen-GmbH an.
Da jeder Rechtsformwechsel immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, sollte erst nach intensiver Beratung entschieden werden, ob sich Kosten und Mühe lohnen.
Dabei dürfen nicht nur die Interessen des in naher Zukunft ausscheidenden Unternehmers im Vordergrund stehen, sondern auch die damit verbundenen Folgen für den Nachfolger bzw. das Unternehmen.
Kriterien bei der Wahl der Rechtsform
die Haftung
die Steueroptimierung
die Finanzierung beim Kauf
und die Eignung für eine schrittweise Nachfolge



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