
Zielgruppe und Förderzweck
Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe können sich von einem Coach betreuen lassen. Dabei kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien.
Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.
Höhe des Zuschusses
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Der Zuschuss beträgt
in den neuen Bundesländern sowie in den „Phasing out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle 75 Prozent oder maximal 4.500 Euro.
in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent.
Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Kontakt und Antragstellung
Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW. Dazu gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Gründungsinitiativen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die Adressen der Regionalpartner finden Sie unter dem rechts angegebenen Link.
Nach einem ersten Gespräch mit dem Unternehmer wird der Regionalpartner der KfW im positiven Fall eine Förderung durch das Gründercoaching empfehlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet die KfW dann über die Gewährung des Zuschusses.
Sobald dem Unternehmer die Bewilligung für den Zuschuss vorliegt, kann er einen Berater aus der KfW-Beraterbörse auswählen, der für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist. Der dann folgende Coaching-Vertrag sollte vor allem die Coachinginhalte, den Zeitraum der Beratung und die Höhe des Tageshonorars beinhalten.



Gründercoaching Deutschland