Ausfallbürgschaften
In jedem Bundesland gibt es Bürgschaftsbanken. Sie übernehmen für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe Bürgschaften und ermöglichen ihnen damit eine Kreditfinanzierung. Finanziert werden können alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, z.B.
Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)
Avale und Garantien (auch Kreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Die Bürgschaftsbank bürgt bis zu 80 Prozent der Summe, für die ein Kredit beantragt wurde. Für die restlichen 20 Prozent geht die Hausbank ins Risiko. Der Höchstbetrag darf eine Million Euro nicht übersteigen. Die Laufzeit der verbürgten Kredite kann bis zu 15 Jahre betragen.
Achtung: Der Kreditnehmer haftet prinzipiell immer für die gesamte Kreditsumme.
Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Antrag über die Hausbank
Ihre Hausbank (Bank; Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank) beurteilt Ihr Gründungsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.
b) Bürgschaft ohne Bank
Einige Bürgschaftsbanken bieten das Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" an. Als Kreditnehmer können Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Diese prüft den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel für 60 und 80 Prozent der Kreditsumme an.



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