Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen:
Bis zu 10 Mio. Euro
Bankübliche Sicherheiten
In Ausnahmefällen 50-prozentige Haftungsfreistellung. Der Antragsteller muss in diesem Fall nur für einen Teil der Kreditsumme Sicherheiten zur Verfügung stellen.
Zinshöhe je nach Bonität und Sicherheiten
Tilgungsfreie Anlaufzeit je nach Laufzeit: 1–3 Jahre
Laufzeit: 5, 10, 20 Jahre
bei Betriebsmittelvariante: 5 Jahre Laufzeit
bei Betriebsmittelvariante mit Haftungsfreistellung: 2 Jahre Laufzeit
Programmteil B für Nachrangkapital:
Nachrangdarlehen bis max. 2 Mio. Euro
keine Sicherheiten erforderlich
Nur in Kombination mit Darlehen ohne Haftungsfreistellung aus Programmteil A
Darlehen und Nachrangdarlehen müssen gleich hoch sein (max. insgesamt 4 Mio. Euro)
Laufzeit: 10 Jahre
Sieben Jahre tilgungsfrei
Die Förderung über den KfW-Unternehmerkedit bezieht sich ausschließlich auf Übernahmen und tätige Beteiligungen, die als „asset deal“ ausgestaltet sind. Das heißt, der Kauf des Unternehmens wird durch den Erwerb der Wirtschaftsgüter (englisch: assets) des Unternehmens vollzogen, und die Vermögenswerte des Unternehmens werden einzeln übertragen. Ein sogenannter „share deal“, bei dem Anteile im Sinne einer Finanzinvestition erworben werden, ist nicht förderfähig.
Antragstellung
Die Mittel des KfW-Unternehmerkredits müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse des Antragstellers) beantragt werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Bankengruppe.



KfW-Unternehmerkredit