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KfW-Unternehmerkredit

Das Förderdarlehen richtet sich nicht an Existenzgründer, sondern an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren (in Ausnahmefällen auch seit zwei Jahren) am Markt sind und ein weiteres Unternehmen übernehmen möchten.

Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen:

  • Bis zu 10 Mio. Euro
  • Bankübliche Sicherheiten
  • In Ausnahmefällen 50-prozentige Haftungsfreistellung. Der Antragsteller muss in diesem Fall nur für einen Teil der Kreditsumme Sicherheiten zur Verfügung stellen.
  • Zinshöhe je nach Bonität und Sicherheiten
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit je nach Laufzeit: 1–3 Jahre
  • Laufzeit: 5, 10, 20 Jahre
  • bei Betriebsmittelvariante: 5 Jahre Laufzeit
  • bei Betriebsmittelvariante mit Haftungsfreistellung: 2 Jahre Laufzeit

Programmteil B für Nachrangkapital:

  • Nachrangdarlehen bis max. 2 Mio. Euro
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Nur in Kombination mit Darlehen ohne Haftungsfreistellung aus Programmteil A
  • Darlehen und Nachrangdarlehen müssen gleich hoch sein (max. insgesamt 4 Mio. Euro)
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Sieben Jahre tilgungsfrei

Die Förderung über den KfW-Unternehmerkedit bezieht sich ausschließlich auf Übernahmen und tätige Beteiligungen, die als „asset deal“ ausgestaltet sind. Das heißt, der Kauf des Unternehmens wird durch den Erwerb der Wirtschaftsgüter (englisch: assets) des Unternehmens vollzogen, und die Vermögenswerte des Unternehmens werden einzeln übertragen. Ein sogenannter „share deal“, bei dem Anteile im Sinne einer Finanzinvestition erworben werden, ist nicht förderfähig.

Antragstellung
Die Mittel des KfW-Unternehmerkredits müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse des Antragstellers) beantragt werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Bankengruppe.