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Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung

Gefördert werden Nachfolge-, Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz - gewerblich oder freiberuflich - als Haupterwerb erwarten lassen. Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter des Nachrangdarlehens, welches unbeschränkt haftet und für das keine Sicherheiten zu stellen sind, wird sowohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert. Die Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine für das Vorhaben erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt.

ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für

  • für die Übernahme eines Unternehmens,
  • die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz,
  • für "tätige Beteiligungen" mit unternehmerischen Einfluss, z.B. als Geschäftsführer mit mind. 10 % Gesellschaftsanteil,
  • die Festigung der selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von drei Jahren nach Übertragung des Unternehmens bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

ERP-Kapital für Gründung fördert im Einzelnen

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen),
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils,
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt),
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen und
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Gefördert werden Nachfolger bzw. Existenzgründer (= natürliche Personen), die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.

Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) ist grundsätzlich nicht zulässig. Im übrigen müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden. In den alten Bundesländern sollte der Antragsteller 15 %; in den neuen Bundesländern und Berlin 10 % der gesamten Investitionssumme für das Vorhaben aus eigenen Mitteln erbringen. Die Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten anheben, wobei der absolute Höchstbetrag bei 500.000 Euro pro Antragsteller liegt. Der Rest wird in der Regel durch die Hausbank finanziert.

Höchstbetrag
500.000 Euro je Antragsteller

Sicherheiten
Keine