Auf einmal oder in Raten: Die Zahlung des Kaufpreises
Der Verkauf oder Kauf eines Unternehmens ist eng mit der Frage der Zahlungsmodalitäten verknüpft. Sie können ein Unternehmen gegen eine Einmalzahlung oder gegen Rate, Rente oder dauernde Last kaufen bzw. verkaufen.
Kauf gegen Einmalzahlung
Beim Kauf gegen Einmalzahlung bezahlt der Käufer die gesamte Summe auf einmal. Der Kapitalbedarf ist entsprechend hoch. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die Summe mit zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen finanziert werden. Der Verkäufer kann die Summe in ein neues Vorhaben investieren oder für seine Altersvorsorge einsetzen.
Der Kauf gegen wiederkehrende Leistungen ist liquiditätsschonender, so dass kein Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss. Er birgt aber auch gewisse Risiken für den Verkäufer. Bei allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit sich bringt: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens muss gesichert bleiben.
Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen
Dabei übernimmt der Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden.
Kauf gegen Rente
Bei der Rente wird wiederum zwischen Zeit- oder Leibrente unterschieden. Während bei der Leibrente die wiederkehrenden Zahlungen bis zum Tod der Nutznießer erfolgen, ist die Zeitrente auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Die Zeitrente muss für mindestens zehn Jahre vereinbart werden.
Kauf gegen Rate
Der Existenzgründer kann den Kaufpreis auch als (Kaufpreis-)Rate zahlen. Die Ratenzahlung dient ausschließlich dazu, dem Erwerber die Finanzierung zu erleichtern.
Kauf gegen dauernde Last
Bei der dauernden Last handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen über mindestens zehn Jahre. Charakteristisch ist, dass die Zahlungen zwar regelmäßig erfolgen, aber deren Höhe nicht immer gleich ausfällt, zum Beispiel, wenn Sie sich am Unternehmensgewinn orientieren oder wenn eine Wertanpassung vereinbart wird.
Ob die Rate, Rente oder die dauernde Last für den Verkäufer und Nachfolger günstiger ist, hängt im Wesentlichen auch von den steuerlichen Auswirkungen ab. Besprechen Sie daher die sich bietenden Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Hinzu kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit Unsicherheiten für den Verkäufer verbunden sind. Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart werden, wie z.B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht mit Rückabwicklung, Schadenersatzverpflichtungen, Bürgschaften usw.
Darauf sollte der Nachfolger achten:
Lassen Sie sich intensiv beraten, ob es sinnvoll für Sie ist, ein Unternehmen über eine einmalige Zahlung zu finanzieren. Klären Sie dabei auch, ob
das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Zinsen und Tilgung erwirtschaften kann
Sie Stille Reserven mobilisieren können, z.B. durch den Verkauf von Grundstücken
das Unternehmen oder Produktionsanlagen als Sicherheit für Darlehen eingesetzt werden können, dabei sollten Sicherheiten für mögliche zukünftige Darlehen (für Investitionen) "in Reserve" gehalten werden
sichergestellt ist, dass es durch die Darlehensaufnahme weder zu einer Überschuldung noch zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals kommt.



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