Bei der Betriebsaufgabe muss der Unternehmer neben dem Gewinn aus laufendem Geschäftsverkehr auch den Aufgabegewinn der Einkommensteuer unterwerfen.
Prüfen Sie sorgfältig, ob es sich rechtlich nicht um einen Übergang Ihres gesamten Betriebes oder eines Teils Ihres Betriebes handelt.
Prüfen Sie, welche langfristigen Verträge Sie abgeschlossen haben.
Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?