Lesen Sie in den Vertragsunterlagen nach, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob Sie im Falle der Betriebsaufgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.
Zu erledigen:
Den Miet- oder Pachtvertrag fristgerecht kündigen, eventuell einvernehmlich mit dem Vermieter einen Nachmieter stellen
Leasingverträge und Wartungsverträge kündigen
Darlehensverträge: Wenn Sie Darlehensschulden durch Sondertilgung ablösen, müssen Sie möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, wenn Sie noch in der Zinsbindungsfrist sind
Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern,
Stand: Oktober 2006



Langfristige Verträge