Andrea Rudolf
Bürotechnik Niederle GmbH

Frau Rudolf, Sie und Ihr Bruder haben die Geschäftsführung der Bürotechnik Niederle GmbH, das Unternehmen Ihres Vaters, im Januar 2005 übernommen. Wie soll es weitergehen?
Rudolf: Der dritte und endgültige Schritt ist die vermögensrechtliche Übertragung zum 01.01.2009. Zurzeit haben mein Bruder und ich jeweils 15 Prozent der Anteile und mein Vater 70 Prozent. Wie genau der Gesellschaftsvertrag dann aussehen wird, steht noch zur Diskussion. Mein Favorit ist ganz klar 49,5 Prozent für meinen Bruder, 49,5 Prozent für mich und 1 Prozent für eine neutrale Person, die dann an Gesellschaftssitzungen teilnimmt und die in einer Pattsituation das Zünglein an der Waage darstellen soll. Wir sitzen zusätzlich zu unseren GmbH Versammlungen monatlich zusammen und diskutieren diesen Punkt. Anfang des vierten Quartals müssen wir eine Lösung auf dem Tisch haben.
Haben Sie fachliche Unterstützung bei diesen Gesprächen?
Rudolf: Schon vor drei Jahren haben wir mit mehreren Beratern gesprochen und es wurden verschiedene Möglichkeiten genannt, wie der Gesellschaftsvertrag aussehen könnte. Diese Varianten haben wir jetzt sozusagen als „Fach-Know-how“ im Hinterkopf in unseren Plangesprächen und wenn wir die Unterschiede, die Vor- und Nachteile durchsprechen, machen wir das nur im Rahmen der Gesellschafter, also Vater, Bruder und Schwester.
Stellt es eine besondere Hürde dar, dass es sich um die Übernahme eines Familienbetriebes handelt?
Rudolf: Häufig ist es ja so, dass der Übergeber nicht loslassen kann, was bei uns nicht das Thema ist. Unsere Herausforderung ist das Bruder-Schwesterverhältnis, das auf einer neuen Ebene erprobt werden musste. Wir mussten uns als Geschäftspartner akzeptieren lernen, obwohl wir uns als Geschwister sehr gut kennen und ein gutes Verhältnis zueinander haben. Ich bin z. B. mit einer viel zu großen Erwartungshaltung in das Unternehmen eingestiegen. Ich hatte vorher in einer international agierenden Zertifizierungsgesellschaft gearbeitet und musste begreifen, dass dies hier ein normales kleines Unternehmen ist, in dem vielleicht nicht alle Prozesse so detailliert festgehalten und danach gearbeitet wird, wie ich es gewohnt war.
Einen Mitarbeiter von der IHK Heilbronn-Franken, unser Moderator bei dem komplexen Prozess der Betriebsübernahme, habe ich bei Fragen immer kontaktiert, so auch bei der Herausforderung, die Kommunikation der beiden Geschäftspartner auf eine neue Basis zu stellen. Er hat uns so Kontakt zu einem "Kommunikations-Coach" ermöglicht. Bei den Terminen mit dem Psychologen hat jeder von uns beiden erstmals gesagt, was er eigentlich von dem Gegenüber erwartet, wie er sich selbst und den anderen sieht. Da wurden Dinge auf den Tisch gebracht, über die wir sonst nie gesprochen hätten. Diese Gespräche waren ab und an schmerzhaft, aber absolut notwendig.
Ich würde jedem raten, der sich wie wir in einer ähnlichen Konstellation in einem Familienbetrieb befindet, vor der Fixierung der finanziellen Pläne, Gespräche zum Thema Zusammenarbeit mit professioneller Unterstützung zu führen. Jeder sagt dem anderen klar, was er sich vorstellt, was er kann, was er hat, welche Kompetenzen er vom anderen erwartet und wie er sich die Aufteilung der Geschäftsführung vorstellt. Dies ist eine zwischenmenschliche Herausforderung, aber aus meiner Sicht die wichtigste Grundlage für eine neue Partnerschaft. Man wird im Anschluss an solche Gespräche dann schon relativ sicher erahnen können, ob es gut gehen kann oder nicht.
Was können Sie Unternehmerinnen und Unternehmern, die in einer ähnlichen Situation sind, raten?
Rudolf: Es ist eigentlich eine einfache Forderung: In der Grundsteinlegung für eine neue Zusammenarbeit in einem Familienunternehmen sollten die Ehepartner mit dabei sein, auch wenn sie augenscheinlich nichts mit der Firma zu tun haben. Sie tragen nicht nur in finanzieller Hinsicht die Verantwortung mit, sondern können bei Unstimmigkeiten mehr Verständnis für den Partner aufbringen. Diese Unterstützung darf man nicht unterschätzen. Wenn mein Bruder und ich Anteile an der GmbH erwerben, müssen z. B. Darlehen aufgenommen werden, die einer privaten Absicherung bedürfen und somit ist der Ehepartner automatisch mit im Boot. Auf der anderen Seite muss vertraglich auch geregelt werden, dass der Ehepartner im Todesfall eines Geschäftsführers kein Vermögen aus der Firma entziehen kann, weil dies unter Umständen zur Schädigung der GmbH führen könnte.



Herausforderung Bruder- Schwesterverhältnis