
Unternehmer tragen sowohl für den Betrieb als auch für ihre Mitarbeiter Verantwortung. Oftmals wird nicht darüber nachgedacht, was mit dem Betrieb geschieht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diesen zu führen oder ein Todesfall plötzlich eintritt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Betrieb nicht als Einheit. Es teilt diesen vielmehr auf die gesetzliche Erben auf. Ob diese den Betrieb weiterführen können oder wollen ist oft fraglich.
Mit folgenden Fragen muss man sich frühzeitig auseinandersetzen: Wie kann ich erreichen, dass der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet und nicht durch eine Erbengemeinschaft gefährdet wird? Wie bestimme ich einen Nachfolger, der den Betrieb nicht nur im Falle meines Todes weiter leitet? Wie finde ich meine Kinder ab, die den Betrieb nicht übernehmen? Welche steuerrechtliche Gestaltung ist vorteilhaft? Welche Vorsorgemaßnahmen treffe ich für die geplante Abfindung meiner Kinder? Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? Wie muss ich die Nachfolge mit meinem Partner in der (betrieblichen) Gesellschaft abstimmen? Wie schaffe ich steuergünstige Voraussetzung für die Betriebsnachfolge? Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die man sich rechtzeitig stellen sollte. Vorbeugen ist besser als abwarten.
Die deutsche Anwaltschaft ist gewappnet. Sie berät sowohl in den hierfür notwendigen erb-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Daher ist der Deutscher Anwaltverein Partner der Initiative der Kampagne "nexxt".
Über unseren Suchdienst, die Deutsche Anwaltauskunft, kann man sich den passenden Rechtsanwalt in der Nähe unter www.anwaltauskunft.de (www) benennen lassen.
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