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Bundesnotarkammer

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Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge setzt nicht nur die Auswahl des richtigen Übernehmers, ein tragfähiges unternehmerisches Konzept und eine solide Finanzierung voraus. In erster Linie muss die Unternehmensnachfolge auch in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Dies betrifft nicht nur die richtige Wahl der Gesellschaftsform sowie den Übertragungsakt als solchen, der die - durchaus gegenläufigen - Interessen von Übergeber und Übernehmer angemessen ausgleichen muss. Auch die mit einer Unternehmensübergabe zwangsläufig verbundenen familien- und erbrechtlichen Aspekte dürfen nicht vernachlässigt werden.

Die Notarinnen und Notare sind in den Bereichen Unternehmensrecht sowie Familien- und Erbrecht - nicht nur im Zusammenhang mit bestehenden Beurkundungspflichten - besonders kompetente und erfahrene rechtliche Berater. Anders als andere Berater vertreten sie dabei nicht die Interessen nur einer Partei, sondern betreuen unabhängig und unparteiisch alle Beteiligten. Sie sind gerade deshalb besonders in der Lage, auch den Sachverstand weiterer Berater, etwa in steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Fragen, einbeziehen und koordinieren.

Um die hohe Qualität der Berufsausübung sicherzustellen, stellt der Staat nicht nur hohe fachliche und persönliche Anforderungen an die Bewerber um das Notaramt. Die Notarinnen und Notare unterliegen als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes auch der ständigen staatlichen Aufsicht durch Landgericht, Oberlandesgericht und Landesjustizministerium. Jede Notarin und jeder Notar ist zudem kraft Gesetzes Mitglied der für ihn zuständigen Notarkammer, die sowohl Aufgaben der Berufsaufsicht als auch der Vertretung der Berufsgruppe nach außen wahrnimmt. Die Bundesnotarkammer als Zusammenschluss aller Notarkammern in Deutschland repräsentiert das gesamte Notariat in Deutschland nicht nur gegenüber Gerichten und Behörden, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit.

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